
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion unterscheiden sich in den unterschiedlichen Fachgebieten deutlich. Auch die Frage, wer eine Promotion anstreben sollte, ist nur fachspezifisch zu beantworten. Zwar wird in allen akademischen Fachgebieten durch den Doktortitel bescheinigt, dass dessen Träger zu eigenständiger wissenschaftlicher Forschungsarbeit befähigt ist, aber in der Praxis sind die Motive zu promovieren oftmals andere. Nicht jeder Doktorand strebt eine Laufbahn in der Forschung an.
n Deutschland beginnt die Geschichte des Doktorgrades mit seiner ersten Verleihung im Jahr 1359. Der Doktorgrad war der höchste zu verleihende akademische Grad und durfte nur von der theologischen Fakultät und der juristischen Fakultät verliehen werden. Später kam die medizinische Fakultät hinzu. Bis heute ist der Doktor der höchste akademische Grad, der verliehen werden kann. („Professor“ ist kein akademischer Grad, sondern eine Amtsbezeichnung, die allerdings zugleich eine „akademische Würde“ darstellt. Deswegen darf dieser Titel auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt weitergeführt werden, ohne einen Zusatz wie a.D. für „außer Dienst“ oder em für Emeritus hinzuzufügen.)
Wer promovieren möchte, muss von einem Hochschullehrer als Doktorand angenommen werden. Voraussetzung dafür ist im Regelfall ein abgeschlossenes Studium im entsprechenden Fachbereich. Allerdings sind Ausnahmen möglich, in denen Abschlüsse in verwandten Fächern als Zulassungsberechtigung akzeptiert werden. Mathematiker können beispielsweise häufig im Fachbereich Informatik promovieren, Physiker im Bereich Elektrotechnik.
Vorausgesetzt wird dabei ein mit dem Master vergleichbarer Abschluss, allerdings können in Ausnahmefällen auch Absolventen eines Bachelor Studiengangs zugelassen werden. Auch Absolventen einer Fachhochschule können in Einzelfällen promovieren.
In einigen Fachbereichen existieren exakte Zulassungskriterien. Das Promotionsrecht im Bereich Jura ist an eine minimale erreichte Punktzahl im ersten Staatsexamen gebunden.
Im Normalfall hat jedoch der Hochschullehrer weitestgehende Freiheit bei der Auswahl seiner Doktoranden und die Situation ist in etwa vergleichbar mit der bei einer Bewerbung auf einen normalen Arbeitsplatz. Noten und Studiendauer werden bei der Bewerberauswahl sicherlich berücksichtigt, es existieren aber keine zwingenden Regelungen, welches Gewicht ihnen beizumessen ist.
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einer Promotion hängt stark vom Fachbereich ab. Die durchschnittliche Promotionsdauer beträgt 58 Monate. Dabei ist aber zu bedenken, dass in dieser Statistik auch Doktoranden erfasst sind, die während der Promotion auch anderen beruflichen Tätigkeiten nachgehen. Die tatsächliche durchschnittliche Bearbeitungsdauer einer Promotion beträgt etwa drei Jahre.
Der Anteil der Promotionsberechtigten, die tatsächlich promovieren variiert stark wischen den Bundesländern. Brandenburg ist in dieser Statistik das Schlusslicht mit etwa 5 Prozent, während das Saarland mit fast 12% die Liste anführt. Dabei ist die Promotionsquote in de einzelnen Fachbereichen sehr unterschiedlich. In dieser Statistik liegen die Humanmedizin und die Chemie mit großem Abstand an der Spitze.
Nach dem Erreichen des Doktorgrades suchen sie mit Sicherheit eine Anstellung. Vielleicht schauen sie einfach mal beim http://www.Stellenangebote-Forum.de/ vorbei, vielleicht finden sie gleich hier etwas passendes für sie. Aber möglicherweise sind sie auch einer der Glücklichen der gleich an der Uni eine Stelle bekommt und sich um nichts zu kümmern braucht.